Bei einer palästinasolidarischen Demo am Berliner Alexanderplatz wurden zwei Journalisten kurzzeitig in Gewahrsam genommen. Die Polizisten sollen die Übergabe von Foto- und Videomaterial zur »Überprüfung« verlangt haben.
Es geht darum,dass derzeitig ein Vollzugsbeamter in afaik allen Bundesländern einen Teil der Amtshandlungen mündlich aussprechen kann, auch ohne das diese schriftlich bestätigt werden muss.
Das beste Beispiel ist hierbei der Platzverweis:
Dieser kann mündlich ausgesprochen werden. Zwar kann in den meisten BL nachträglich dieser schriftlich angefordert werden, aber praktisch ist dies meist vollkommen unmöglich. Denn: Der VZB muss diesen Platzverweis nicht erfassen/müsste es(die Regelungen sind unterschiedlich) aber der Betroffene hat keinen Nachweis/keine Recherchemöglichkeiten welcher Beamte es nicht getan hat. Und damit läuft auch,wie man ja auch im Artikel sieht, die Widerspruchsmöglichkeit und gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit ins Leere. Die hast du de facto erst, wenn du dich ins Gewahrsam nehmen musst und dementsprechend mehr “Straftat”(juristisch inkorrekt,ich weiß) begehst.
Das hat für Betroffene aber massive Folgen:
A) Führt das zu einer Situation in denen die betroffene Person über den Umfang der Maßnahme im unklaren gelassen wird. Denn die örtliche Ausdehnung ist bei einem Platzverweis extrem offen (das kann tlw. ganze Gemeinden oder Städte umfassen und mitunter Monate dauern). Gleichzeitig hat die Zuwiderhandlung ggf. Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs bis zur Ingewahrsamnahme in Folge.
Sowas wurde und wird auch von manchen schwarzen/braunen Schafen in den Polizeien genutzt. In Bayern war es früher beliebt Punks einen Platzverweis für/am den Münchner Bahnhofsvorplatz zu erteilen. Die gleiche Streife ist danach zwei Stunden später mit Verstärkung weiter an den Karlsplatz gezogen, wohlwissend,dass man dort einen Teil der eben vertriebenen Personen antrifft. Auf einmal war der Platzverweis aber für die komplette Innenstadt gültig und die Aktion endete für die Betroffenen im Gewahrsam.
B) Haben die Polizeien selber auch kaum Möglichkeiten die mündlich ausgesprochene Platzverweise nachzuverfolgen, zu erfassen,etc. Das stellt mitunter auch Vorgesetzte vor Probleme: Du kannst als Dienstgruppenleiter gar nicht wirklich was tun,wenn deine Beamte draußen wild Platzverweise verteilen außer sie nachher zu befragen - fährst du mit, zeigen sie das Verhalten nicht, fragst du nach wird es regelmäßig abgestritten. Ein Bekannter(sehr korrekt) war ne Zeit lang DGL und hat da echt gekotzt. Es gibt in vielen Polizeien null Erfassung hierzu.
C) Kann der Betroffene den Platzverweis auch nicht gegenüber Dritten beweisen, selbst wenn ihm hierdurch rechtliche Nachteile entstehen. Beispiel: Entfernter Bekannter von mir sieht,naja, gewöhnungsbedürftig aus. Hat einen wichtigen Termin bei der Agentur gehabt. Extra zwei Stunden früher den Zug genommen, in einem Park neben der Agentur rumgehangen um die Zeit rum zu bringen. Von der Pol kontrolliert worden, nix gefunden, aber man hat ihm freundlicher Weise unterstellt er würde Drogen verkaufen oder kaufen wollen (er hat BTMG Verstöße in der Akte)- und damit einen Platzverweis begründet für den kompletten Innenstadtbereich der betreffenden Kleinstadt. Die Nachfrage wie er das mit der Agentur machen soll brachte nur eine Androhung das er gleich in den Gewahrsam wandert wenn er weiter Fragen stellt.
Kurzum: Es ist ein Willkür-Instrument. Wenn zukünftig ein Platzverweis grundgehend schriftlich vor Ort mit zeitlichem Rahmen, räumlichem Umfang und anonymer Kennnummer des Beamten erteilt werden müsste dann wäre hier allen geholfen: Den Betroffenen, den sauberen Beamten, dem Rechtsstaat. Den einzigen denen es damit an den Kragen geht sind diejenigen die unsauber sind.
Und das ist ja nur eines von vielen Beispielen:
Verwarnungen bei Verkehrskontrollen, Kontrollnachweise bei Personenkontrollen, etc. sind auch so Themen.
Dachte die gibt’s, einschließlich ggü. Polizeibeamten auf der Straße. Kann mich bitte wer aufklären?
Es geht darum,dass derzeitig ein Vollzugsbeamter in afaik allen Bundesländern einen Teil der Amtshandlungen mündlich aussprechen kann, auch ohne das diese schriftlich bestätigt werden muss.
Das beste Beispiel ist hierbei der Platzverweis: Dieser kann mündlich ausgesprochen werden. Zwar kann in den meisten BL nachträglich dieser schriftlich angefordert werden, aber praktisch ist dies meist vollkommen unmöglich. Denn: Der VZB muss diesen Platzverweis nicht erfassen/müsste es(die Regelungen sind unterschiedlich) aber der Betroffene hat keinen Nachweis/keine Recherchemöglichkeiten welcher Beamte es nicht getan hat. Und damit läuft auch,wie man ja auch im Artikel sieht, die Widerspruchsmöglichkeit und gerichtliche Überprüfungsmöglichkeit ins Leere. Die hast du de facto erst, wenn du dich ins Gewahrsam nehmen musst und dementsprechend mehr “Straftat”(juristisch inkorrekt,ich weiß) begehst.
Das hat für Betroffene aber massive Folgen: A) Führt das zu einer Situation in denen die betroffene Person über den Umfang der Maßnahme im unklaren gelassen wird. Denn die örtliche Ausdehnung ist bei einem Platzverweis extrem offen (das kann tlw. ganze Gemeinden oder Städte umfassen und mitunter Monate dauern). Gleichzeitig hat die Zuwiderhandlung ggf. Maßnahmen des unmittelbaren Zwangs bis zur Ingewahrsamnahme in Folge. Sowas wurde und wird auch von manchen schwarzen/braunen Schafen in den Polizeien genutzt. In Bayern war es früher beliebt Punks einen Platzverweis für/am den Münchner Bahnhofsvorplatz zu erteilen. Die gleiche Streife ist danach zwei Stunden später mit Verstärkung weiter an den Karlsplatz gezogen, wohlwissend,dass man dort einen Teil der eben vertriebenen Personen antrifft. Auf einmal war der Platzverweis aber für die komplette Innenstadt gültig und die Aktion endete für die Betroffenen im Gewahrsam.
B) Haben die Polizeien selber auch kaum Möglichkeiten die mündlich ausgesprochene Platzverweise nachzuverfolgen, zu erfassen,etc. Das stellt mitunter auch Vorgesetzte vor Probleme: Du kannst als Dienstgruppenleiter gar nicht wirklich was tun,wenn deine Beamte draußen wild Platzverweise verteilen außer sie nachher zu befragen - fährst du mit, zeigen sie das Verhalten nicht, fragst du nach wird es regelmäßig abgestritten. Ein Bekannter(sehr korrekt) war ne Zeit lang DGL und hat da echt gekotzt. Es gibt in vielen Polizeien null Erfassung hierzu.
C) Kann der Betroffene den Platzverweis auch nicht gegenüber Dritten beweisen, selbst wenn ihm hierdurch rechtliche Nachteile entstehen. Beispiel: Entfernter Bekannter von mir sieht,naja, gewöhnungsbedürftig aus. Hat einen wichtigen Termin bei der Agentur gehabt. Extra zwei Stunden früher den Zug genommen, in einem Park neben der Agentur rumgehangen um die Zeit rum zu bringen. Von der Pol kontrolliert worden, nix gefunden, aber man hat ihm freundlicher Weise unterstellt er würde Drogen verkaufen oder kaufen wollen (er hat BTMG Verstöße in der Akte)- und damit einen Platzverweis begründet für den kompletten Innenstadtbereich der betreffenden Kleinstadt. Die Nachfrage wie er das mit der Agentur machen soll brachte nur eine Androhung das er gleich in den Gewahrsam wandert wenn er weiter Fragen stellt.
Kurzum: Es ist ein Willkür-Instrument. Wenn zukünftig ein Platzverweis grundgehend schriftlich vor Ort mit zeitlichem Rahmen, räumlichem Umfang und anonymer Kennnummer des Beamten erteilt werden müsste dann wäre hier allen geholfen: Den Betroffenen, den sauberen Beamten, dem Rechtsstaat. Den einzigen denen es damit an den Kragen geht sind diejenigen die unsauber sind.
Und das ist ja nur eines von vielen Beispielen: Verwarnungen bei Verkehrskontrollen, Kontrollnachweise bei Personenkontrollen, etc. sind auch so Themen.
Danke dir! Habe viel gelernt.